Unternehmensgründung und Steuern

in  Frankreich

Frankreich ist Deutschlands wichtigster Handelspartner in der EU und Deutschland ist der größte ausländische Investor in Frankreich. Attraktive Geschäftschancen finden deutsche Unternehmen vor allem im Maschinenbau, Fahrzeugbau und in der Luftfahrt sowie auch in den Wachstumsbranchen Medizintechnik, Life Sciences, Energie und Umwelttechnik/Recycling, die diverse Nischenmärkte bieten.

 

Für den Geschäftserfolg in Frankreich ist trotz Marktnähe eine gründliche Vorbereitung ein Muss. Denn ungeachtet der zahlreichen Harmonisierungsfortschritte im EU-Binnenmarkt gibt es innerhalb der EU noch immer Unterschiede im Niederlassungs- und Gesellschaftsrecht. Zudem ist bei grenzüberschreitenden Investitionen auch das Wechselspiel der nationalen Steuersysteme zu berücksichtigen. Für die Schaffung einer optimalen Unternehmensstruktur sind daher neben den Besonderheiten des französischen Gesellschafts- und Niederlassungsrechts immer auch steuerliche Aspekte im Zusammenspiel mit dem individuellen gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Umfeld der deutschen Muttergesellschaft oder der deutschen Gesellschafter zu berücksichtigen.

 

Der EIC-Leitfaden „Unternehmensgründung in Frankreich“ bietet grundlegende Informationen zur Unternehmensgründung, zu den steuerlichen Vorgaben und zum Arbeitsrecht in Frankreich sowie auch zu den interkulturellen Besonderheiten im deutsch-französischen Geschäftsalltag.

 

Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, ersetzen jedoch in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.

Ihre Ansprechpartnerin

Christina Grewe

Geschäftsführerin


Telefon: 0651 / 97567-11

E-Mail: grewe@eic-trier.de


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