Die umsatzsteuerliche Abwicklung von innergemeinschaftlichen Lieferungen, Werk- und Montagelieferungen sowie von sonstigen Leistungen im EU-Binnenmarkt gehört heute für viele Unternehmen zum Tagesgeschäft. Die komplexen umsatzsteuerlichen Regelungen, häufige Gesetzänderungen sowie nationale Abweichungen innerhalb der EU, beispielsweise bei der Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens, erfordern eine umfangreiche Fachkompetenz in den Unternehmen. In der Praxis sind aufgrund verzweigter internationaler Beschaffungs- und Vertriebsketten neben innergemeinschaftlichen Lieferungen unter anderem auch Reihen- und Dreiecksgeschäfte sowie produktbegleitende Dienstleistungen in Form von Reparaturen, Wartungen, Montagen oder Lohnveredelungen korrekt umsatzsteuerlich einzuordnen. Fehler bei der umsatzsteuerlichen Einordnung von Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie bei der Erbringung von Buch- und Belegnachweisen können im Rahmen einer Betriebsprüfung zu einer Nacherhebung der Steuern führen, die im Regelfall schwer oder gar nicht an den Kunden weiterbelastet werden kann.
Wir helfen Ihnen bei der umsatzsteuerlichen Einordnung Ihrer EU-Geschäfte und informieren Sie über die damit zusammenhängenden Meldepflichten sowie über die ordnungsgemäße Erbringung von Buch- und Belegnachweisen. Der EIC-Leitfaden „Umsatzsteuer in der EU“ gibt einen Überblick über die wichtigsten umsatzsteuerlichen Regelungen für die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäfte innerhalb der EU.
Die EIC Trier GmbH beantragt gegen eine Aufwandsentschädigung Mehrwertsteuernummern in Luxemburg und Deutschland.
Bei den EIC-Inhouse-Schulungen erhalten Sie und Ihre Mitarbeiter Hilfestellung bei der umsatzsteuerlichen Einordnung von individuellen Fragestellungen im Europageschäft.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine steuerliche Beratung.
Ihre Ansprechpartnerin
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Geschäftsführerin
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EIC - Webinar
Neuerungen in der Umsatzsteuer 2024 inkl. Ausblick 2025
Termin: | 10. Dezember 2024 |
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Uhrzeit: | 10:00 Uhr - ca. 11:30 Uhr |
Ort: | Webinar |
Teilnehmerentgelt: | 175 EUR zzgl. MwSt. |
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Christina Grewe
Geschäftsführerin
Telefon: 0651 / 97 567-11
E-Mail: grewe(at)eic-trier.de