EIC Trier GmbH
Ihr Partner im Europa-Geschäft
Luxemburg:
Anhebung des Mindestlohns zum 1. Juni 2026
Mittwoch, 3. Juni 2026
Luxemburg verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind. Zum 1. Juni 2026 beträgt der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer im Großherzogtum monatlich mindestens 2.771,33 EUR bzw. mindestens 16,0192 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.325,59 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 19,2231 EUR.
Mitarbeitereinsätze in der EU: Künftige Neuerungen bei A1-Bescheinigungen
Montag, 12. August 2026
Auf Grundlage einer auf EU-Ebene getroffenen Einigung sollen, voraussichtlich ab Sommer 2028, Erleichterungen bei den Vorgaben rund um die Beantragung und Mitführung von A1-Bescheingungen zur Anwendung kommen.
Kommende Veranstaltungen
Personalverwaltung & Gehaltsabrechnung Frankreich
Termin: 28. Mai 2026
Mehrwertsteuer in Frankreich für Praktiker
Termin: 2. Juni 2026
Luxemburger Gesellschaftsrecht in der Praxis - S. à r. l. und S.A.
Termin: 9. Juni 2026
Beschaffung durch die Bundeswehr. Das müssen Bieter beachten
Termin: 16. Juni 2026







