Rechtliche Grundlage für Geschäfte in Frankreich sind der Code Civil sowie der Code de Commerce. Zudem spielt die Rechtsprechung in Frankreich eine wichtige Rolle. Nur bei grenzüberschreitenden Geschäften kann zwischen Geschäftsleuten im Wege der Rechtswahlklausel das auf den Vertrag anwendbare Recht frei gewählt werden. Sollen jedoch Geschäfte direkt über ein französisches Unternehmen mit einem anderen Geschäftspartner in Frankreich abgewickelt werden, so kommt zwingend französisches Recht zur Anwendung.
Um bei Kaufgeschäften in Frankreich alles richtig zu machen, ist eine gute Vorbereitung sowie eine umsichtige Gestaltung der vertraglichen Regelungsinhalte ein Muss. Denn auch innerhalb der EU gibt es weiterhin Unterschiede zwischen den 27 einzelstaatlichen Rechtsordnungen. So ist beispielsweise in Frankreich die deutsche Regelung zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben nicht anwendbar und Haftungsbeschränkungen auch im B2B-Geschäft sind in Frankreich strikter geregelt als in Deutschland. Zudem sieht der französische Code Civil im Vergleich zum BGB hinsichtlich des Eigentumsübergangs bei Kaufgeschäften eine abweichende Regelung vor. Denn während in Frankreich das Eigentum an einer Kaufsache bereits bei Vertragsabschluss übergeht, ist dies nach deutschem Recht erst bei der Übergabe der Kaufsache der Fall.
Der EIC-Leitfaden „Rechtliche Grundlagen für die Geschäftsabwicklung in Frankreich“ informiert über die rechtlichen Grundlagen zur Abwicklung von Kaufgeschäften in Frankreich sowie die wesentlichen kaufvertraglichen Regelungsinhalte.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, ersetzen jedoch in keinem Fall eine rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.
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