Auslandsgeschäfte eröffnen nicht nur neue Absatzmärkte, sie sind auch komplexer und somit risikoreicher als das Inlandsgeschäft. Und das gilt auch für Geschäfte in der EU. Denn der EU-Binnenmarkt schützt nicht vor Forderungsausfällen. Daher gehören Vereinbarungen zu den Zahlungsmodalitäten ebenso wie Abmachungen zu den Lieferbedingungen, zum Gerichtsstand und zur Gerichtsbarkeit, zum anwendbaren Recht sowie zur Mängelhaftung und Haftungsbeschränkung zu den wesentlichen Regelungsinhalten in Auslandsverträgen. Eine umsichtige Wahl des Gerichtsstandes kann die Eintreibung von Forderungen innerhalb der EU deutlich erleichtern.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Forderungsausfälle in der EU durch eine geschickte Vertragsgestaltung sowie den Einsatz effizienter Zahlungssicherungsinstrumente vermeiden können und informieren Sie über die Möglichkeiten der Forderungseintreibung in der EU. Der EIC-Leitfaden „Sicherung und Eintreibung von Forderungen in der EU“ gibt einen Überblick über die vertraglichen Gestaltungsoptionen sowie die marktgängigen Instrumente zur Vermeidung von Forderungsausfällen in der EU.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.
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