Mit mehr als 600 Partnerorganisationen in mehr als 50 Ländern ist das Enterprise Europe Network das weltweit größte Beratungsnetzwerk für kleine und mittelständische Unternehmen.
Ziel des Enterprise Europe Network ist die Internationalisierungs- und Innovationsfähigkeit von KMU zu stärken und somit KMU international wettbewerbsfähig zu machen.
Der Europäische Binnenmarkt ist der weltweit größte Wirtschaftsraum und bietet rheinland-pfälzischen KMU umfangreiche Geschäftschancen. Mit über 50% der deutschen Auslandslieferungen ist die EU der weltweit wichtigste Absatzmarkt für deutsche Produkte und Dienstleistungen.
Die EIC Trier GmbH - als Partnerorganisation des Enterprise Europe Network - hilft KMU dieses Marktpotenzial effektiv zu nutzen:
Die Vorschriften für die Definition von kohlenstoffarmem Wasserstoff und daraus gewonnenen Kraftstoffen sollen im Rahmen des Legislativpakets “Dekarbonisierte Gase und Wasserstoff“ präzisiert werden. Die EU-Kommission leitet dazu eine öffentliche Konsultation ein. Bürgerinnen und Bürger sowie Interessengruppen haben vier Wochen (bis zum 25. Oktober) Zeit, um ihre Beiträge einzureichen. Link zur Konsultation
hier
Behinderungsmissbrauch schadet sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern. Er führt zu höheren Preisen, weniger Innovation und schlechterer Qualität von Waren und Dienstleistungen. Daher brauchen wir klare Spielregeln, damit wir gegen Behinderungsmissbrauch wirksam vorgehen können. Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet: Alle Interessenträger werden aufgefordert, zum Entwurf der Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen Stellung zu nehmen.
KI-Gesetz tritt in Kraft
Die weltweit erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz, das europäische Gesetz über die künstliche Intelligenz (KI-Gesetz), tritt in Kraft. Mit dem KI-Gesetz soll sichergestellt werden, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen geschützt werden. Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden ab dem 2. August 2026 gelten.