Informationen zum Vergaberecht

Die Vergabe von Öffentlichen Aufträgen erfolgt nach den Regeln des Vergaberechts. Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen dem europäischen Vergaberecht

(EU-Wettbewerbsrecht).


Die EU-Schwellenwerte betragen aktuell:

  • für Bauaufträge 5.538.000 Euro
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 Euro
  • für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
    443.000 Euro
  • für Oberste oder Obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 143.000 Euro


Das Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte ist durch diese drei EU-Vergaberichtlinien  harmonisiert:

  • Richtlinie 2014/24/EU über die Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste (Sektorenrichtlinie)
  • Richtlinie 2014/23/EU über die Vergabe von Konzessionen (Konzessions-Richtlinie)


Zu den EU-Richtlinien

 

Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen dem nationalen Vergaberecht. Hier sind länderspezifische Besonderheiten und Zulassungsvoraussetzungen für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu berücksichtigen. Die vorliegenden Leitfäden sollen Unternehmen bei der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren in Deutschland und in anderen EU-Ländern unterstützen. an.

Ihre Ansprechpartnerin

Dagmar Lübeck


Telefon: 0651 / 97567-16

E-Mail: luebeck@eic-trier.de


EIC-Leitfäden


EIC-Dienstleistungsflyer



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