Die Vergabe von Öffentlichen Aufträgen erfolgt nach den Regeln des Vergaberechts. Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen dem europäischen Vergaberecht
(EU-Wettbewerbsrecht).
Die EU-Schwellenwerte betragen aktuell:
Das Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte ist durch diese drei EU-Vergaberichtlinien harmonisiert:
Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen dem nationalen Vergaberecht. Hier sind länderspezifische Besonderheiten und Zulassungsvoraussetzungen für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu berücksichtigen. Die vorliegenden Leitfäden sollen Unternehmen bei der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren in Deutschland und in anderen EU-Ländern unterstützen. an.
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Dagmar Lübeck
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