Rund 30.000 Arbeitnehmer aus der Region Trier pendeln täglich zu ihrer Arbeitsstätte nach Luxemburg. Einige Luxemburger Arbeitgeber setzen ihre in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer auch zeitweilig in Deutschland oder in anderen EU-Ländern ein. Zudem arbeiten einige Grenzpendler zeitweise im Homeoffice in Deutschland oder gehen in Deutschland einer Nebenbeschäftigung nach.
Arbeitgeber, die deutsche Grenzpendler beschäftigen, müssen die maßgeblichen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen in Abhängigkeit der jeweiligen Einzelfallkonstellation korrekt zur Anwendung bringen sowie die gängigen Bestimmungen und v. a. die häufigen Änderungen des Luxemburger Arbeitsrechts im Blick behalten.
Der EIC-Leitfaden
„Arbeiten in Luxemburg - Steuern. Sozialversicherung und Arbeitsrecht für deutsche Grenzpendler“ bietet einen grundlegenden Überblick über die steuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Vorgaben, die beim Einsatz von deutschen Grenzpendlern in Luxemburg zu beachten sind.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, ersetzen jedoch in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.
Ihre Ansprechpartnerin
Christina Grewe
Geschäftsführerin
Telefon: 0651 / 97567-11
E-Mail: grewe@eic-trier.de
EIC - Webinar-Reihe
Arbeitsrecht in Luxemburg - Abendkurs in 7 Modulen
Termin: | 28. Oktober, 7. November, 14. November, 21. November, 28. November, 2. Dezember, 12. Dezember 2024 |
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Uhrzeit: | 17:00 Uhr - ca. 19:15 Uhr |
Ort: | Webinar |
Teilnehmerentgelt: | siehe Einladungsflyer |
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