Arbeiten in Luxemburg

Rund 30.000 Arbeitnehmer aus der Region Trier pendeln täglich zu ihrer Arbeitsstätte nach Luxemburg. Einige Luxemburger Arbeitgeber setzen ihre in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer auch zeitweilig in Deutschland oder in anderen EU-Ländern ein. Zudem arbeiten einige Grenzpendler zeitweise im Homeoffice in Deutschland oder gehen in Deutschland einer Nebenbeschäftigung nach.
Arbeitgeber, die deutsche Grenzpendler beschäftigen, müssen die maßgeblichen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen in Abhängigkeit der jeweiligen Einzelfallkonstellation korrekt zur Anwendung bringen sowie die gängigen Bestimmungen und v. a. die häufigen Änderungen des Luxemburger Arbeitsrechts im Blick behalten.

Der EIC-Leitfaden „Arbeiten in Luxemburg - Steuern. Sozialversicherung und Arbeitsrecht für deutsche Grenzpendler“ bietet einen grundlegenden Überblick über die steuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Vorgaben, die beim Einsatz von deutschen Grenzpendlern in Luxemburg zu beachten sind.

Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, ersetzen jedoch in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.

Ihre Ansprechpartnerin

Christina Grewe

Geschäftsführerin


Telefon: 0651 / 97567-11

E-Mail: grewe@eic-trier.de


EIC-Leitfäden


Aktuelles

  • Donnerstag, 25.01.2024 Deutschland-Luxemburg: Anhebung der Nichtaufgriffsgrenze von 19 auf 34 Tage gilt ab 2024 für alle Grenzpendler

    Im neuen DBA Deutschland-Luxemburg vom 1. Januar 2024 wurde die Nichtaufgriffgrenze für deutsche Grenzpendler, die gelegentlich auch in Deutschland oder in Drittstaaten arbeiten, auf 34 Tage festgelegt. Die vormals nur für Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, geplante Anhebung der Nichtaufgriffsgrenze von 19 auf 34 Tage, gilt gemäß Art. 14 Abs. 1a des neuen DBA Deutschland-Luxemburg nun für alle Grenzpendler.


    Am 17. April 2024 organisiert die EIC Trier GmbH ein Seminar zum Thema „Arbeiten in Luxemburg - Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht für Grenzpendler“, in dem u. a. auch auf die Neuerungen im DBA Deutschland-Luxemburg erörtert werden.



    Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de.


  • Montag, 03.04.2023 Luxemburg: Anhebung des Mindestlohns zum 1. April 2023

    Luxemburg verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind. Zum 1. April 2023 beträgt der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer im Großherzogtum monatlich mindestens 2.508,24 EUR bzw. mindestens 14,4985 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.009,88 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 17,3892 EUR.


    Weitere Informationen zu den Luxemburger Mindestlohnvorgaben stellt die Inspection du Travail et des Mines online zur Verfügung unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/salaires.html


    Informationen zu den als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben finden sich unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/convention-collectives.html


    Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de

  • Freitag, 27.01.2023 Luxemburg: Erleichterungen bei den Entsendeauflagen - weniger Dokumente erforderlich!

    Unternehmen, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Luxemburg entsenden, müssen diese im Vorfeld des Einsatzes ausnahmslos bei der Luxemburger Arbeitsinspektion (ITM) im online-Verfahren melden, zahlreiche Dokumente im Entsendeportal hochladen und der ITM im Rahmen einer monatlichen Meldung Dokumente zur Entlohnung der Mitarbeiter zur Verfügung stellen.


    Seit Januar 2023 hat Luxemburg nun die Entsendeauflagen erleichtert und die im online-Portal der ITM hochzuladenden Dokumente reduziert. So entfallen fortan das Gesundheitszeugnis und der Befähigungsnachweis für die entsandten Mitarbeiter gleichermaßen wie die im Oktober 2021 eingeführten Dokumente zur Reisekostenabrechnung und das Unterbringungsregister. Zudem müssen im Entsendeportal auch keine Angaben mehr zum Auftraggeber gemacht werden. Die Rubrik zum Einsatz von Unterauftragnehmern, Leiharbeitnehmern sowie zum Rückgriff auf Arbeitnehmerüberlassung bleibt bestehen.


    Im Gegenzug müssen Entsendeunternehmen künftig in Luxemburg einige zusätzliche Dokumente mitführen, und zwar die A1-Bescheinigung, den Arbeitsvertrag und die Aufenthaltserlaubnis (für nicht EU-Bürger) der entsandten Arbeitnehmer sowie eine Kopie des Auftrags. Der Aufbewahrungsort dieser Unterlagen ist auch in der Entsendemitteilung anzugeben.


    Fragen rund um die Entsendungsauflagen beantwortet das Helpcenter der ITM unter Tel.: 00352/ 247 76100, E-Mail: contact@itm.lu.


    Weitere Informationen zu den Entsendeauflagen sowie den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, die bei Mitarbeitereinsätzen in Luxemburg zur Anwendung kommen, finden sich in dem EIC-Leitfaden „Grenzüberschreitende Einsätze in Luxemburg“. Der Leitfaden ist online- zugänglich unter www.eic-trier.de.


    Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de.

  • Dienstag, 03.01.2023 Luxemburg Vorübergehende Herabsetzung der Mehrwertsteuersätze vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

    Im Zeitraum von 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gelten in Luxemburg folgende herabgesetzte Mehrwertsteuersätze:


    o Regulärer Satz 16% anstelle 17%

    o Zwischensatz 13% anstelle 14%

    o Ermäßigter Steuersatz 7% anstelle 8%


    Weitere Informationen zur zeitweiligen Herabsetzung der Mehrwertsteuer in Luxemburg (Circulaire N° 812 und N° 816) sind auch über die Finanzverwaltung für die indirekte Besteuerung (Aministration de l´Enregistrement et des Domaines) zugänglich unter:

    https://pfi.public.lu/fr/actualites/2022/baissetemptva.html


    Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de.


EIC-Veranstaltungen

EIC - Webinar-Reihe

Arbeitsrecht in Luxemburg - Abendkurs in 7 Modulen

Termin: 28. Oktober, 7. November, 14. November, 21. November, 28. November, 2. Dezember, 12. Dezember 2024
Uhrzeit: 17:00 Uhr - ca. 19:15 Uhr
Ort: Webinar
Teilnehmerentgelt: siehe Einladungsflyer

Ihr Ansprechpartner:

Christina Grewe

Geschäftsführerin

Telefon: 0651 / 97 567-11

E-Mail: grewe(at)eic-trier.de

Einladungsflyer


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