Unternehmensgründung und Steuern

in  Belgien

Belgien zählt zu den Top Ten der deutschen Absatzmärkte und Deutschland ist für Belgien der wichtigste Absatzmarkt. Attraktive Geschäftschancen finden deutsche Investoren in Belgien vor allem in der chemischen Industrie, im Maschinen- und Fahrzeugbau, der Luftfahrt sowie auch in den Wachstumsbranchen Pharmazie, Biotechnologie und Umwelttechnik, die diverse Nischenmärkte bieten.

 

Für den Geschäftserfolg in Belgien ist trotz Marktnähe eine gründliche Vorbereitung ein Muss. Denn ungeachtet der zahlreichen Harmonisierungsfortschritte im EU-Binnenmarkt gibt es innerhalb der EU weiterhin Unterschiede im Niederlassungs- und Gesellschaftsrecht. Zudem ist bei grenzüberschreitenden Investitionen auch das Wechselspiel der nationalen Steuersysteme zu berücksichtigen. Für die Schaffung einer optimalen Unternehmensstruktur sind daher neben den Besonderheiten des belgischen Gesellschafts- und Niederlassungsrechts immer auch steuerliche Aspekte im Zusammenspiel mit dem individuellen gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Umfeld der deutschen Muttergesellschaft oder der deutschen Gesellschafter zu berücksichtigen.

 

Der EIC-Leitfaden „Unternehmensgründung in Belgien“ bietet grundlegende Informationen zur Unternehmensgründung, zu den steuerlichen Vorgaben und zum Arbeitsrecht in Belgien.

 

Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, ersetzen jedoch in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. 

Ihre Ansprechpartnerin

Christina Grewe

Geschäftsführerin


Telefon: 0651 / 97567-11

E-Mail: grewe@eic-trier.de


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