Vertrieb in Frankreich

Der erste Schritt zum Einstieg in einen Auslandsmarkt ist oftmals der Export. Liefert ein Unternehmen nicht direkt an Endkunden wird der Vertrieb im Zielmarkt oftmals an einen Händler delegiert, der die Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiterverkauft. Eine solche Kooperation mit einem Händler nutzen auch viele deutsche Unternehmen für den Vertrieb von Waren in Frankreich. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen Handelsvertreter mit der Vermittlung von Geschäftskontakten und der Kundenbetreuung vor Ort zu beauftragen oder, sofern es das Umsatzvolumen hergibt, einen eigenen Vertriebsmitarbeiter in Frankreich einzusetzen.

 

Der EIC-Leitfaden „Einsatz von Vertriebspartnern und Außendienstmitarbeitern in Frankreich“ bietet grundlegende Informationen zu den verschiedenen Formen der Vertriebspartnerschaften sowie zu den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, die beim Einsatz eines Vertriebsmitarbeiters in Frankreich zu beachten sind.

 

Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, ersetzen jedoch in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.

Ihre Ansprechpartnerin

Christina Grewe

Geschäftsführerin


Telefon: 0651 / 97567-11

E-Mail: grewe@eic-trier.de


EIC-Leitfäden



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