Rechtliche Rahmenbedingen für Geschäfte

in  Luxemburg

Rechtliche Grundlage für Geschäfte sind im Großherzogtum der Code Civil und der Code de Commerce. Zudem spielt die Luxemburger Rechtsprechung für die Beurteilung kaufmännischer Sachverhalte eine wichtige Rolle.

Bei grenzüberschreitenden Geschäften kann zwischen Geschäftsleuten im Wege der Rechtswahlklausel das auf den Vertrag anwendbare Recht frei gewählt werden. Sollen jedoch Geschäfte direkt über ein Luxemburger Unternehmen mit einem anderen Geschäftspartner in Luxemburg abgewickelt werden, kommen zwingend der Code Civil und der Code de Commerce des Großherzogtums zur Anwendung.

Um bei Kaufgeschäften in Luxemburg alles richtig zu machen, ist eine gute Vorbereitung sowie eine umsichtige Gestaltung der vertraglichen Regelungsinhalte ein Muss. Denn auch innerhalb der EU gibt es Unterschiede zwischen den 27 einzelstaatlichen Rechtsordnungen. So sind beispielsweise in Luxemburg die deutsche Regelung zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben oder auch die in Deutschland übliche Inhaltskontrolle bei der Nutzung von AGB nicht anwendbar. Und auch der Eigentumsübergang bei Kaufgeschäften ist in Luxemburg anders geregelt als in Deutschland. Während im Großherzogtum das Eigentum an einer Kaufsache bereits bei Vertragsabschluss übergeht, ist dies nach deutschem Recht erst bei der Übergabe der Kaufsache der Fall.

 

Der EIC-Leitfaden „Erfolgreiche Geschäftsabwicklung im Großherzogtum“ informiert über die rechtlichen Grundlagen zur Abwicklung von Kaufgeschäften in Luxemburg sowie die wesentlichen kaufvertraglichen Regelungsinhalte.

 

Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, ersetzen jedoch in keinem Fall eine rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. 

Ihre Ansprechpartnerin

Christina Grewe

Geschäftsführerin


Telefon: 0651 / 97567-11

E-Mail: grewe@eic-trier.de


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