Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen möchten, sollten mit den Grundlagen des Vergaberechts vertraut sein, um ihre Rechte und Pflichten als Bieter zu kennen. Oftmals werden Angebote aufgrund von Formfehlern von der Wertung ausgeschlossen, und lukrative Auftragschancen gehen somit verloren. Öffentliche Auftraggeber sollten sich mit den relevanten Rechtsordnungen auskennen, die Vergabegrundsätze beachten und Fehler bei der Prüfung und Wertung der Angebote vermeiden. Andernfalls ist die Gefahr groß, mit Bieterrügen und Schadensersatzforderungen konfrontiert zu werden.
Das bei der EIC Trier GmbH angesiedelte Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz bietet Inhouse-Schulungen zum Vergaberecht an, die an der Praxis der Unternehmen und Vergabestellen ausgerichtet sind. Unternehmen sollen lernen, erfolgreiche Strategien für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren zu entwickeln und das erworbene Wissen gewinnbringend umzusetzen. Öffentliche Auftraggeber sollen in die Lage versetzt werden, künftige Ausschreibungen effizient und rechtssicher vorzubereiten, durchzuführen und zum gewünschten Ergebnis zu bringen.
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Dagmar Lübeck
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