Einleitung von SOLVIT-Verfahren bei Binnenmarktrechtsverletzungen in der EU -

Wir unterstützen Sie bei Ihrem SOLVIT-Verfahren!

Unternehmen mit Sitz in der EU sollten in anderen EU-Ländern ungehindert Waren kaufen und verkaufen sowie Dienstleistungen erbringen können. Wenn Hindernisse auftauchen, weil sich eine öffentliche Behörde nicht an die EU-Rechtsvorschriften hält, kann das von der EU-Kommission eingerichtete SOLVIT-Netzwerk helfen. SOLVIT setzt sich mit den Behörden im EU-Ausland in Verbindung, um auf informellem Weg außergerichtliche Problemlösungen bei Binnenmarktrechtsverletzungen zu finden. 


  • Hier können Sie Ihre Beschwerde direkt online an SOLVIT übermitteln


  • Wichtige Informationen, die Sie im Vorfeld der Einleitung eines SOLVIT-Verfahrens beachten sollten! 


  • SOLVIT befasst sich weder mit Problemen zwischen einzelnen Unternehmen noch mit Problemen zwischen Verbrauchern und Unternehmen oder mit Beschwerden über die Organe der EU.


  • SOLVIT ist weder ein Rechtsberatungs- noch ein Informationsnetzwerk.


  • Beachten Sie bitte, dass Fristen zur Nutzung von Rechtsbehelfen auch dann weiterhin Bestand haben, wenn Sie eine Beschwerde bei SOLVIT eingereicht haben. Geht es beispielsweise um den Rechtsbehelf, binnen drei Monaten Einspruch gegen einen Verwaltungsakt zu erheben, sollten Sie diesen Einspruch unabhängig von der Einreichung einer SOLVIT-Beschwerde unbedingt fristgerecht einreichen. 



Die EIC Trier GmbH unterstützt Sie auf Wunsch gerne bei der Abwicklung des SOLVIT-Verfahrens.


Share by: