Unternehmen, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Luxemburg entsenden, haben sich an die Schutzvorschriften des Luxemburger Arbeitsrechts und an die in Luxemburg als allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge einschließlich der geltenden Entlohnungsvorgaben zu halten. Vor Einsatzbeginn müssen Unternehmen, die Mitarbeiter zur Ausführung einer Dienstleistung nach Luxemburg entsenden, über das Entsendeportal der ITM eine online-Meldung abgeben und der ITM die gesetzlich geforderten Dokumente als Nachweis der Einhaltung der in Luxemburg geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im online-Portal zur Verfügung stellen. Zudem müssen einige Dokumente nicht nur im Entsendeportal hochgeladen werden, sondern für Kontrollzwecke vom Entsendeunternehmen zusätzlich in Luxemburg vorgehalten werden. Unternehmen aus dem Bereich Bau, Handwerk und Industrie müssen zudem im Jahresrhythmus eine Meldung beim Luxemburger Wirtschaftsministerium abgeben. Verstöße gegen die Entsendeauflagen, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie die Überwachungs- und Informationspflichten beim Einsatz von Nachunternehmern werden mit Bußgeldern zwischen 1.000 EUR bis 5.000 EUR pro Mitarbeiter sanktioniert.
Der EIC-Leitfaden „Grenzüberschreitende Einsätze in Luxemburg“ informiert über die Meldepflichten beim Luxemburger Wirtschaftsministerium und bei der Luxemburger Arbeitsinspektion ITM, die anwendbaren Bestimmungen des Luxemburger Arbeitsrechts, die Sanktionen bei Regelverstößen gegen die Entsendeauflagen, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie die Überwachungs- und Informationspflichten beim Einsatz von Nachunternehmern, sowie die steuerlichen Vorgaben, die bei grenzüberschreitenden Einsätzen in Luxemburg zu berücksichtigen sind.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, ersetzen jedoch in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.
Ihre Ansprechpartnerin
Christina Grewe
Geschäftsführerin
Telefon: 0651 / 97567-11
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Ihre Ansprechpartnerin
Tanja Weinand
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Im neuen DBA Deutschland-Luxemburg vom 1. Januar 2024 wurde die Nichtaufgriffgrenze für deutsche Grenzpendler, die gelegentlich auch in Deutschland oder in Drittstaaten arbeiten, auf 34 Tage festgelegt. Die vormals nur für Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, geplante Anhebung der Nichtaufgriffsgrenze von 19 auf 34 Tage, gilt gemäß Art. 14 Abs. 1a des neuen DBA Deutschland-Luxemburg nun für alle Grenzpendler.
Am 17. April 2024 organisiert die EIC Trier GmbH ein Seminar zum Thema „Arbeiten in Luxemburg - Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht für Grenzpendler“, in dem u. a. auch auf die Neuerungen im DBA Deutschland-Luxemburg erörtert werden.
Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de.
Luxemburg verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind. Zum 1. April 2023 beträgt der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer im Großherzogtum monatlich mindestens 2.508,24 EUR bzw. mindestens 14,4985 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.009,88 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 17,3892 EUR.
Weitere Informationen zu den Luxemburger Mindestlohnvorgaben stellt die Inspection du Travail et des Mines online zur Verfügung unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/salaires.html
Informationen zu den als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben finden sich unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/convention-collectives.html
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Unternehmen, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Luxemburg entsenden, müssen diese im Vorfeld des Einsatzes ausnahmslos bei der Luxemburger Arbeitsinspektion (ITM) im online-Verfahren melden, zahlreiche Dokumente im Entsendeportal hochladen und der ITM im Rahmen einer monatlichen Meldung Dokumente zur Entlohnung der Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
Seit Januar 2023 hat Luxemburg nun die Entsendeauflagen erleichtert und die im online-Portal der ITM hochzuladenden Dokumente reduziert. So entfallen fortan das Gesundheitszeugnis und der Befähigungsnachweis für die entsandten Mitarbeiter gleichermaßen wie die im Oktober 2021 eingeführten Dokumente zur Reisekostenabrechnung und das Unterbringungsregister. Zudem müssen im Entsendeportal auch keine Angaben mehr zum Auftraggeber gemacht werden. Die Rubrik zum Einsatz von Unterauftragnehmern, Leiharbeitnehmern sowie zum Rückgriff auf Arbeitnehmerüberlassung bleibt bestehen.
Im Gegenzug müssen Entsendeunternehmen künftig in Luxemburg einige zusätzliche Dokumente mitführen, und zwar die A1-Bescheinigung, den Arbeitsvertrag und die Aufenthaltserlaubnis (für nicht EU-Bürger) der entsandten Arbeitnehmer sowie eine Kopie des Auftrags. Der Aufbewahrungsort dieser Unterlagen ist auch in der Entsendemitteilung anzugeben.
Fragen rund um die Entsendungsauflagen beantwortet das Helpcenter der ITM unter Tel.: 00352/ 247 76100, E-Mail: contact@itm.lu.
Weitere Informationen zu den Entsendeauflagen sowie den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, die bei Mitarbeitereinsätzen in Luxemburg zur Anwendung kommen, finden sich in dem EIC-Leitfaden „Grenzüberschreitende Einsätze in Luxemburg“. Der Leitfaden ist online- zugänglich unter www.eic-trier.de.
Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de.
Im Zeitraum von 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gelten in Luxemburg folgende herabgesetzte Mehrwertsteuersätze:
o Regulärer Satz 16% anstelle 17%
o Zwischensatz 13% anstelle 14%
o Ermäßigter Steuersatz 7% anstelle 8%
Weitere Informationen zur zeitweiligen Herabsetzung der Mehrwertsteuer in Luxemburg (Circulaire N° 812 und N° 816) sind auch über die Finanzverwaltung für die indirekte Besteuerung (Aministration de l´Enregistrement et des Domaines) zugänglich unter:
https://pfi.public.lu/fr/actualites/2022/baissetemptva.html
Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de.
EIC - Webinar-Reihe
Update zu Mitarbeitereinsätzen in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich und
der Schweiz
Termin: | 29. Januar, 30. Januar, 4. Februar, 5. Februar, 6. Februar 2025 |
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Uhrzeit: | Siehe Einladungsflyer |
Ort: | Webinar |
Teilnehmerentgelt: | siehe Einladungsflyer |
Ihr Ansprechpartner:
Christina Grewe
Geschäftsführerin
Telefon: 0651 / 97 567-11
E-Mail: grewe(at)eic-trier.de
EIC - Webinar
Mitarbeitereinsätze in Luxemburg rechtssicher abwickeln
Termin: | 13. Mai 2025 |
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Uhrzeit: | 10:00 Uhr - ca. 12:30 Uhr |
Ort: | Webinar |
Teilnehmerentgelt: | 165 EUR zzgl. MwSt. |
Ihr Ansprechpartner:
Christina Grewe
Geschäftsführerin
Telefon: 0651 / 97 567-11
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EIC - Seminar
Mitarbeitereinsätze in Luxemburg rechtssicher abwickeln
Termin: | 17. Juni 2025 |
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Uhrzeit: | 9:30 Uhr - ca. 12:30 Uhr |
Ort: | IHK Trier | Bildungszentrum |
Teilnehmerentgelt: | 185 EUR zzgl. MwSt. |
Ihr Ansprechpartner:
Christina Grewe
Geschäftsführerin
Telefon: 0651 / 97 567-11
E-Mail: grewe(at)eic-trier.de
EIC - Webinar-Reihe
Update zu Mitarbeitereinsätzen in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich und
der Schweiz
Termin: | 9. September, 10. September, 11. September 2025 |
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Uhrzeit: | Siehe Einladungsflyer |
Ort: | Webinar |
Teilnehmerentgelt: | siehe Einladungsflyer |
Ihr Ansprechpartner:
Christina Grewe
Geschäftsführerin
Telefon: 0651 / 97 567-11
E-Mail: grewe(at)eic-trier.de
EIC - Webinar-Reihe
Update zu Mitarbeitereinsätzen in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich und
der Schweiz
Termin: | 9. September, 10. September, 11. September 2025 |
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Uhrzeit: | Siehe Einladungsflyer |
Ort: | Webinar |
Teilnehmerentgelt: | siehe Einladungsflyer |
Ihr Ansprechpartner:
Christina Grewe
Geschäftsführerin
Telefon: 0651 / 97 567-11
E-Mail: grewe(at)eic-trier.de
EIC - Seminar
Mitarbeitereinsätze in Luxemburg rechtssicher abwickeln
Termin: | 29. Oktober 2025 |
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Uhrzeit: | 9:30 Uhr - ca. 12:30 Uhr |
Ort: | IHK Trier | Bildungszentrum |
Teilnehmerentgelt: | 185 EUR zzgl. MwSt. |
Ihr Ansprechpartner:
Christina Grewe
Geschäftsführerin
Telefon: 0651 / 97 567-11
E-Mail: grewe(at)eic-trier.de