EIC Trier GmbH
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Im neuen DBA Deutschland-Luxemburg vom 1. Januar 2024 wurde die Nichtaufgriffgrenze für deutsche Grenzpendler, die gelegentlich auch in Deutschland oder in Drittstaaten arbeiten, auf 34 Tage festgelegt.
Grenzüberscheitende Mitarbeitereinsätze in der EU gehören für viele deutsche Unternehmen zum Tagesgeschäft. Für die Einsatzdauer unterliegen die Mitarbeiter den anwendbaren arbeitsrechtlichen Vorgaben im Einsatzland. Entsendeauflagen ermöglichen es den Kontrollbehörden der Einsatzländer zu überprüfen, ob sich Entsendeunternehmen an die arbeitsrechtlichen Vorgaben halten. Regelverstöße werden sanktioniert.
Arbeiten in Luxemburg:
Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht für Grenzpendler
Termin: 17. April 2024
Vergaberecht für Unternehmen. Erfolgreiche Angebotsabgabe
Termin: 18. April 2024
VOB kompakt für Unternehmen
Termin: 23. April 2024
Forderungseintreibung in Luxemburg
Termin: 24. April 2024